Auf den ersten Blick wirken beide Berufsbilder ähnlich – beide beraten zu Versicherungen und vermitteln Verträge. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch darin, für wen sie tätig sind.
Der Versicherungsvertreter
Ein Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag einer oder mehrerer bestimmter Versicherungsgesellschaften. Er ist vertraglich an diese gebunden und darf in der Regel nur deren Produkte anbieten. Seine Aufgabe ist es, im Sinne des Versicherers Verträge zu vermitteln.
Der Versicherungsmakler
Ein Versicherungsmakler dagegen ist gewerberechtlich nicht an eine einzelne Versicherungsgesellschaft gebunden. Er kann aus dem gesamten Marktangebot auswählen und die Konditionen verschiedener Anbieter miteinander vergleichen. Rechtlich gilt der Makler dabei als sogenannter "Sachwalter" seines Kunden – er soll also im Interesse des Kunden handeln, nicht im Interesse eines bestimmten Versicherers.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
| |
Versicherungsvertreter |
Versicherungsmakler |
| Gebunden an |
Eine oder mehrere bestimmte Versicherungen |
Keine bestimmte Versicherungsgesellschaft |
| Produktauswahl |
Nur Produkte des jeweiligen Versicherers |
Marktweiter Vergleich möglich |
| Rechtliche Stellung |
Handelt im Auftrag der Versicherung |
Gilt als Sachwalter des Kunden |
| Erlaubnis nach |
§ 34d Abs. 4 GewO |
§ 34d Abs. 1 GewO |
Was heißt das für Sie als Kunde?
Wenn Sie eine Einschätzung wünschen, die den gesamten Markt berücksichtigt statt nur die Produkte eines einzelnen Anbieters, ist ein Versicherungsmakler in der Regel die passendere Anlaufstelle. Er kann Ihnen aufzeigen, wie sich verschiedene Angebote im Detail unterscheiden – bei Preis, Leistungsumfang und Bedingungen.