Worauf müssen Sie bei der Wahl einer Unfallversicherung achten? Wir helfen Ihnen gerne dabei das passende zu finden.
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Bei vielen Unfällen kommt man mit einem Schrecken davon. Leider aber nicht immer. Die Zahlen zeigen, dass pro Jahr rund 8 Millionen Menschen in Deutschland einen Unfall erleiden. Die gesundheitlichen und finanziellen Folgen können dabei gravierend sein. Gut, wenn man für diesen Fall abgesichert ist. Eine private Unfallversicherung übernimmt die einmaligen und dauerhaften finanziellen Belastungen, die durch den Unfall entsanden sind und nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden.
Der Unfallbegriff ist wie folgt definiert: Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich, von außen, unfreiwillig, auf seinen Körper wirkendes Ereignis eine (bleibende) Gesundheitsschädigung erleidet
In Deutschland erleiden jährlich rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit, entweder zu Hause oder beim Sport. Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich: Es können einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen. Hier greift die private Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit.
Gut, wenn für so einen Fall mit einer Unfallversicherung vorgesorgt wurde und das Leben nicht völlig aus dem Gleichgewicht gerät. Die Unfallversicherung ist wichtig für die Absicherung im Fall einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung auch bezeichnet als Invalidität. Die Invalidität tritt zum Beispiel dann ein, wenn zum Beispiel jemand nach einem Unfall gelähmt ist oder das Sprunggelenk versteift werden muss.
Denn wie schnell kann etwas passieren! Statistisch gesehen passiert alle vier Sekunden ein Unfall in Deutschland und dabei verletzen sich jährlich mehr als eine Million Menschen sehr schwer.
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung reicht leider nicht aus!
Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit (70%). Die gesetzliche Unfallversicherung hilft da nicht, denn sie zahlt nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, im Kindergarten oder in der Schule sowie auf den Wegen dorthin und wieder zurück nach Hause. Die gesetzliche Unfallversicherung dient vor allem dazu, einen Arbeitsverunfallten wieder arbeitsfähig zu machen. Sie übernimmt z.B. die Behandlungskosten. Eine Rente gibt es erst ab einer Invalidität von mindestens 20 Prozent. Und selbst bei einer 50 Prozentigen Invalidität wird aus einem Bruttoverdienst von durchschnittlich 50.000€ pro Jahr eine monatliche Unfallrente von nicht einmal 1.400€ im Jahr. Das kann einen Alleinstehenden reichen aber wenn man Kinder hat die im Kindergarten oder schon in die Schule gehen wird das schnell die finanzielle Leistungsfähigkeit überstrapazieren. Auch nötige Umbauten oder Anschaffungen, die es einen Betroffenen ermöglichen, seinen Alltag zu bewerkstelligen und in seinem gewohntem Lebensumfeld zu bleiben, sind damitkaum finanzierbar. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung reicht bei Weitem nicht aus.
Und wenn es auch noch den Hauptverdiener einer Familie trifft, steht neben den gesundheitlichen Folgen schnell deren Existenz auf dem Spiel. Manchen wird der Vollzeitjob zu anstrengend und wenn das nicht zutreffen sollte, kann es ja sein das jetzt Mehrkosten anstehen. Diese Mehrkosten können sein: Haushaltshilfe, umbau der Wohnung - (Haus) oder auch Physiotheraoie.
Auch für Kinder und ältere Menschen ist das Unfallrisiko nicht unerheblich. Besonders Kinder sind neugierig und Entdecken jeden Tag was neues. Gerade wenn da was passiert und Ihr Kind durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche Beeintrechtigung erleidet, ist der weg durch das weitere Leben erschwert und erfordert besondere finanzielle Unterstützung.
Private Unfallversicherung Leistungen
Invaliditätsleistung - Die Invaliditätsleistung ist eine Einmalleistung in Form einer Kapitalsumme. Sie berechnet sich nach dem Grad der Invalidität, die anhand der Gliedertaxe ermittelt wird und nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Unfallrente - Bei schweren und dauerhaften Beeinträchtigungen wird eine lebenslange Rente gezahlt. Die Rentenhöhe wird individuell vereinbart. Maßgabe ist dabei der Grad der Beeinträchtigung.
Todesfallleistung - Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme.
Tagegeld, Krankenhaustagegeld - Für Selbstständige ist ein Unfall meistens mit einem Verdienstausfall verbunden. Ein Tagegeld schützt davor. Es wird bis zu einem Jahr nach dem Unfalltag gezahlt. Bei einem Krankenhausaufenthalt kann das Krankenhaustagegeld helfen, das meist bis zu zwei Jahre nach dem Unfall gezahlt wird. Einige Versicherer zahlen das Krankenhaustagegeld auch dann, wenn der Versicherte wegen einer ambulanten Operation arbeitsunfähig ist.
Übergangsleistung - Die Genesung verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich. Dadurch kann ein Arzt den für die Höhe der Leistung entscheidenden Invaliditätsgrad oft erst nach der Heilung feststellen. Diese Zeitspanne kann eine Übergangsleistung überbrücken. Sie wird gezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Verletzten für mehr als sechs Monate seit dem Unfall zu mindestens 50% beeinträchtigt ist auch wenn die Verletzungen später vollständig ausheilen. So kann etwa die Rehabilitation finanziell gesichert werden. Einige Unternehmen zahlen einen Teil der Übergangsleistung auch schon früher aus.
Bergungskosten - Unfälle können auch zum Beispiel im Urlaub passieren. Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für erforderliche Such, Rettungs und Bergungsleistungen und den Transport nach Hause oder in ein Krankenhaus. Je nach Vertrag wird sich um die Unterbringung von Angehörigen gekümmert oder steht beratend zur Seite.
Kosmetische Operationen - Unfälle können das äußere Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen. Der Unfallversicherer trägt dann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für kosmetische Operationen.
Gründe für eine private Unfallversicherung
Auf dem Schulweg und in der Schule sind Kinder zwar durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Diese bietet jedoch nur eine Grunddeckung mit eingeschränkten und pauschalen Leistungen. Der individuelle, tatsächliche Bedarf des Kindes, das einen Unfall erlitten hat, kann sehr viel höher sein. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur unzureichend.
Kinder nehmen auch gerne Umwege auf dem Weg von oder zur Schule um mit den Freunden zusammen zu gehen, die dann nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist.
Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. Gerade in ihrer Freizeit sind Kinder junge Entdecker. Toben und Klettern in der Natur gehören zu einer schönen Kindheit, führen aber leider immer wieder dazu, dass ein Kind sich verletzt. So kann es zum Beispiel passieren, dass sie von Zecken gestochen werden. Diese winzigen Tiere können schwere Krankheiten übertragen.
Eventuell hat ein Unfall auch lebenslange Folgen, die beispielsweise zur Invalidität führen oder das Kind in beruflicher Hinsicht beeinträchtigen.
Eine private Unfallversicherung deckt alle Unfälle in Schule und Freizeit ab und auch das erhöhte Unfallrisiko durch Sport oder andere Aktivitäten sowie auf Reisen. Der Versicherungsschutz der Unfallversicherung gilt rund um die Uhr und weltweit. Eltern schließen mit einer Unfallversicherung daher eine große Versicherungslücke.
Eine Unfallversicherung ist für Kinder besonders günstig, weil meist keine Vorerkrankung bestehen.
Wie hoch die Summe ist die Sie bei einem Unfall von der Unfallversicherung bekommen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Natürlich erst einmal von der Versicherungssumme (Grundsumme). Es hängt aber auch mit dem zusammenspiel der Gliedertaxe und Progression ab.
Was auch noch mit dazugehört ist ob die Unfallversicherung leistet (ja oder nein) und wie viel die Unfallversicherung leistet hängt noch mit weiteren Klauseln in den Versicherungsbedingungen zusammen. Zum Beispiel kann es sein das eine Unfallversicherung bei Bewusstseinsstörungen oder Vorerkrankungen seine Leistungen kürzt oder ganz wegfällt. Wobei die Vorerkrankungen schon beim Abschluß einer Unfallversicherung eine sehr wichtige Rolle spielen.
Bei manchen Hobbys ist auch vorher zu klären ob diese im Leistungumfang der Unfallversicherung vorhanden sind. Manche Versicherer lehnen nämlich Kunden ab oder nehmen mehr Beitrag wenn diese z.B Hobbys haben wie: Drachenfliegen, Fallschirmspringen, Skifahrer, Motorradfahrer oder Bergsteiger u.s.w.
Schließen Sie diese Sicherheitslücke und schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls mit einer Unfallversicherung. Denn häufig erschweren dadurch entstehende Kosten, z. B. für notwendige Umbaumaßnahmen oder Einkommensverluste, die Situation nach einem Unfall zusätzlich. Am besten geht das mit der privaten Unfallversicherung.
Kinder
Kinder sind besonders gefährdet. Denn sie sehen die Welt mit ganz anderen Augen. Somit nehmen Kinder die Gefahren oft nicht wahr. Auch die Eltern erkennen die Gefahrenquellen eventuell nicht sofort. Bei einem Unfall eines Kindes kommt oft ein erheblicher finanzieller Aufwand.
(Junge) Erwachsene
Junge Menschen leben aktiv und gehen oft Risiken ein z.B. beim Sport. Sie sind deshalb besonders unfallgefährdet. Die finanziellen Unfallfolgen können existenzbedrohend sein. Da über die gesetzliche Rentenversicherung oft noch kein oder nur geringer Versicherungsschutz besteht und die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen in der Freizeit nicht leistet.
Familien
Bei Ausfall des Hauptverdieners, bei Selbstständigen oder bei nicht Berufstätigen ist bei einem Unfall oft die Existenz der gesamten Familie bedroht wenn keine private Unfallversicherung vorhanden ist.
Senioren
Im Alter lässt unsere Reaktions und Koordinationsfähigkeit nach, gleichzeitig heilen Verletzungen häufig nicht mehr so problemlos aus wie in jungen Jahren. Für Senioren ist dann eine Seniorenunfallversicherung hilfreich, denn:
Die Angebotsvielfalt der privaten Unfallversicherung ist unübersichtlich und schwer zu durchschauen. Die Vertragsbedingungen können viele Fallstricke beinhalten. Damit im Fall der Fälle auch tatsächlich die gewünschte Leistung der privaten Unfallversicherung gezahlt wird und der Verbraucher nicht leer ausgeht gilt: Nur wer sich gut und unabhängig informiert bekommt auch ein passendes und gutes Produkt! Wir aus Hannover beraten unsere Kunden im Bereich der Unfallversicherung als Experte nicht nur bezüglich der Konditionen, der Rahmenbedingungen und der wichtigen Fakten, sondern zeigen ebenfalls mögliche Fallstricke auf, die es auch für Sie im Bereich der Unfallversicherung gibt.
Wir Versicherungsmakler in und um Hannover helfen Ihnen gerne weiter. Wir sind schon viele Jahre als Versicherungsmakler in Hannover tätig. Die Unfallversicherung ist zu komplex und ein einfacher Preisvergleich greift hier in der Regel zu kurz. Doch wir kennen die Fallstricke, die es bei Absicherung eines Unfalls zu beachten gilt. Schließen Sie jetzt Ihre Versorgungslücke und fordern Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine private Unfallversicherung an. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir beraten Sie persönlich und individuell.
Wir freuen uns auf Sie!
Uwe Röde
Ihr Versicherungsmakler in Hannover und Umgebung.
Spezialist für private Unfallversicherung
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Gesetzlicher Unfallschutz
In der Freizeit passieren die meisten Unfälle in Deutchland ca.8 Mio im jahr.
Berufsanfänger, Berufstätige
Gesetzlicher Unfallschutz besteht nur am Arbeitsplatz und auf dem direktem Arbeitsweg hin und zurück. Kein Unfallschutz besteht z.B. in der Freizeit, beim Sport oder im Urlaub. Das sind ca. 18 Stunden ohne Schutz am Tag!
Kinder Schüler und Studenten
Besteht der gesetzliche Unfallschutz nur in den Kindergarten, Schule, Uni und auf dem direktem Weg hin und zurück. Kein Unfallschutz besteht z.B. in der Freizeit, beim Sport oder in den Ferien. Das sind ca. 20 Stunden ohne Schutz am Tag!
Hausfrauen, Hausmänner, Rentner, Freiberufler, Selbstständige
Besteht überhaupt kein gesetzlicher Unfallschutz also 24 Stunden am Tag!
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bis zum vereinbartem Alter eine monatliche Rente, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen (egal welche) nicht mehr ausgeübt werden kann. Mehr Infos über die Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen Sie hier!
Grundfähigkeitsversicherung
Auch bei der Grundfähigkeitsversicherung wird eine monatliche Rente gezahlt. Diese wird aber nur gezahlt wenn jemand grundlegende Fähigkeiten verliert. Zu den grundlegenden Fähigkeiten gehören unter anderem Sprechen, Sehen, Hören, Gehen oder z.B. wenn jemand pflegebedürftig wird.
Unfallrentenversicherung
Die Unfallrentenversicherung zahlt ab eine dauerhafte Invalidität von mindestens 50 Prozent durch einen Unfall eine monatliche Rente. Die normale Unfallversicherung leistet schon bei geringerer Invalidität.
Kinderinvaliditätsversicherung
Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet wenn ein Kind eine dauerhafte Invalidität von mindestens 50 Prozent hat eine monatliche Rente. Sie deckt schwere Unfallfolgen ab. Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet auch bei krankheitsbedingter Invalidität.
Schwere-Krankheiten-Versicherung ( Dread Disease)
Bei einer Schweren-Krankeiten-Versicherung (Dread Disease) wird eine einmalige Versicherungssumme gezahlt wenn, bei einer Person eine schwere Krankheit diagnostiziert wird. Bei welchen Krankheiten geleistet wird ist im Versicherungsvertrag festgelegt. Im allgemeinem wird bei Schlaganfall, Herzinfakt, verschidene Krebserkrankungen und Sklerose geleistet. Wenn die Person an etwas anderem erkrankt deht es leider leer aus.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Der Versicherer zahlt bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bis zum vereinbartem Alter eine monatliche Rente. Aber nur, wenn die Person aus gesundheitlichen Gründen garnicht mehr arbeiten kann. Eine Unfallversicherung ist zur Ergänzung sinvoll. Vorallem dann, wenn die Person nach einem Unfall nicht mehr voll arbeiten kann.
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Alle Personen die vor dem 01 Januar 1961 geboren sind bekommen eine Rente ausgezahlt von der gesetzlichen Rentenversicherung wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Alle Personen die nach dem 01 Jannuar 1961 geboren sind bekommen nichts mehr. Außer sie können noch mindestens für 3 stunden irgendwas arbeiten. Der bisherige Beruf spielt dabei keine Rolle.
Gesetzliche Unfallversicherung
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie auf der Arbeit und auf Ihrem Arbeitsweg (hin und zurück) versichert. Auch für Schüler, Studenten, oder Kindergartenkinder gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn diese sich in der Schule oder Kindergarten befinden beziehungsweise auf dem hin oder Heimweg. Erleidet jemand einen Unfall oder eine Berufskrankheit wird die Leistung von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Ebenso wie Reha, Umschulungsmaßnahmen sowie die medizinische Behandlung. Sind bleibende Schäden bei der Person vorhanden wird eine monatliche Rente gezahlt.
Funktionsinvaliditätversicherung
Die Funktionsinvaliditätversicherung ist eine Kombination aus Unfallversicherung, Schwere-Kranheiten-Versicherung (Dread Disease) und die Grundfähigkeitsversicherung. Wenn jemand an einer schweren Krankheit oder eine Grundfähigkeit verliert sowie durch einen Unfall eine Invalidität erleidet bekommt eine Rente.